Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.
1.2 Wir erbringen alle unsere Leistungen ausschließlich unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
1.3 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für zukünftige Geschäfte auch dann, wenn auf sie im Einzelfall nicht Bezug genommen wird.
2. Angebot und Vertragsschluss
2.1 An unsere Angebote halten wir uns zwei Monate gebunden.
2.2 Maßgeblich für den Auftrag ist unser Angebot, auch wenn der Kunde in seiner Bestellung davon abweicht. Der Kunde hat uns auf etwaige Abweichungen in seiner Bestellung ausdrücklich hinzuweisen.
3. Vertragsgegenstand
3.1 Gegenstand des Vertrages mit dem Kunden ist – soweit nichts anderes vereinbart ist – die Durchführung einer Sichtprüfung.
Nicht Gegenstand des Vertrages ist eine 100 %- ige Fehlerfreiheit. Der Einsatz unserer Sichtprüfung wird mit der erforderlichen Sorgfalt durchgeführt, absolute Fehlerfreiheit ist jedoch nicht Vertrags-Gegenstand und wird nicht garantiert.
3.2 Maßgeblich für unseren Prüfungsumfang sind – soweit nichts anderes vereinbart ist – die uns vom Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, insbesondere die dort genannten Toleranzen. Der Kunde verpflichtet sich, uns nur Teile zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen, die den Vorgaben in der Zeichnung entsprechen.
4. Anforderungen an die uns zur Verfügung gestellten Teile
4.1 Der Kunde verpflichtet sich, uns nur solche Teile zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen, die frei von Öl, Fett, Schmutz, Spänen und sonstigen Verunreinigungen sind. Entsprechen die uns angelieferten Teile nicht diesen Vorgaben, so ist der Kunde für sämtliche uns dadurch entstehenden Schäden zum Ersatz verpflichtet.
5. Preise und Zahlung
5.1 Maßgebend sind die in unserem Angebot genannten Preise. Die Preise schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung, Zoll, sonstige Spesen und gesetzliche Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht ein.
5.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das angegebene Konto innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. Verzugszinsen werden in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
5.3 Wechsel und Schecks werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung zahlungshalber entgegengenommen. Diskontspesen und sonstige Kosten sind vom Kunden zu tragen.
6. Aufrechnung und Zurückbehaltung
6.1 Der Kunde darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
7. Anlieferung und Lieferung
7.1 Der Kunde hat uns die Teile kostenfrei und in dem unter Punkt 4.1 genanntem Zustand anzuliefern.
7.2 Die Rücklieferung an den Kunden erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Das gilt auch dann, falls wir im Einzelfall die Transportperson auswählen. Wählen wir die Versandart, den Weg oder die Versandperson aus, so haften wir nur für ein grobes Verschulden bei der betreffenden Auswahl.
8. Lieferverzug
8.1 Kommen wir in Lieferverzug, so haften wir bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für den dem Kunden entstehenden Verzögerungsschaden. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung für Verzögerungsschäden beschränkt auf eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges in Höhe von je 0,5 %, insgesamt jedoch höchstens von 5 % des Auftragswertes gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 für den Teil der Lieferung, der wegen des Verzuges nicht zweckdienlich eingesetzt werden konnte.
8.2 Ein Rücktritt des Kunden ist im Fall unseres Lieferverzuges nur zulässig, wenn der Kunde uns erfolglos eine angemessene Nachfrist zur Leistung oder Nacherfüllung gesetzt und eine Ablehnungsandrohung erklärt hat.
9. Untersuchungs- und Rügepflicht
9.1 Der Kunde hat gemäß § 377 HGB alle von uns zurückgelieferten Teile unverzüglich nach der Anlieferung bei ihm, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, uns unverzüglich Anzeige zu machen. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt unsere Leistung als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der Untersuchung nicht erkennbar war. Zeigt sich später ein solcher Mangel, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung gemacht werden; andernfalls gilt unsere Leistung auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.
10. Haftungsbeschränkung / Schadensersatz
10.1 Wir haften für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn es um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten geht, welche sich aus der Natur des Vertrages ergeben oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet. Im Übrigen sind bei leichter Fahrlässigkeit Schadensersatz- ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund ausgeschlossen. Soweit wir im Falle leichter Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftung beschränkt auf das Fünffache des Wertes des Auftrags gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1.
10.2 Vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Ansprüche aus dem Produkt- Haftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Sachmängeln gilt die Haftungsbegrenzung zusätzlich nicht, wenn wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen haben.
10.3 Schadensersatzansprüche verjähren in 12 Monaten nach der Rücklieferung der Sache durch uns. Bei Vorsatz, bei grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Arglist gilt die gesetzliche Verjährungsfrist.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
11.1 Erfüllungsort für die sich aus einem Auftrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für Lieferung und Zahlung, ist für beide Teile der Sitz unseres Unternehmens.
11.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis sowie über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist bei Kaufleuten für beide Teile das für Bad Vilbel zuständige Gericht. Nach unserer Wahl können wir die Klage auch am Sitz des Kunden erheben.
11.3 Das Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
11.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien sind verpflichtet, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Bestimmung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt bzw. diese Lücke ausfüllt.